Betreff
"W 98" (Erneute öffentliche Auslegung) Bebauungsplanentwurf "Wohngebiet Heiligkreuzweg (W 98)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB - Erneute Vorlage in Planstufe II - Durchführung der erneuten, eingeschränkten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Vorlage
2189/2011
Aktenzeichen
61 26 - W 98
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt zu dem o. g. Bauleitplanentwurf:

 

1.    Die Zurückweisung, bzw. Aufnahme der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.    die erneute Vorlage in Planstufe II,

 

3.    die erneute, eingeschränkte öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB.