Die
Kommunen können ihre Hilfeleistungen für Unterkunft und Heizung selbst per
Satzung festlegen. Dies können sie auch über eine Pauschale tun. Die bisher auf
die Kostenberechnung in jedem Einzelfall verwendete Arbeitszeit könnte künftig
in sinnvollere Arbeiten wie die Vermittlung und Qualifizierung der
Hilfeempfänger investiert werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beziffert
das mögliche Einsparvolumen durch eine Mietpauschale auf einen dreistelligen
Millionenbetrag. Durch eine Pauschale würde auch ein Anreiz geschaffen, bei den
Heiz- und Betriebskosten zu sparen. Zudem ist eine Entlastung der
Sozialgerichte zu erwarten. Von den jährlich rund 200.000 Klagen an den
Sozialgerichten sind momentan über zwei Drittel mit den Unterkunftskosten
beschäftigt.
Es
geht bei der Pauschalierung nicht um Leistungskürzungen, sondern um den Abbau
von Bürokratie. Neben dem Wegfall von Antrags-, Prüf- und Gerichtsverfahren
wären auch die zum Teil würdelosen Kontrollen durch Behördenmitarbeiter, die
Wohnungen von ALG-II-Beziehern in Augenschein nehmen, nicht mehr erforderlich.
Dies stärkt die Würde und die Selbstbestimmung der Betroffenen, da diese dann
im Rahmen des Budgets selbst über ihre Wohnung, deren Größe und Lage,
entscheiden können.