Betreff
Pauschalierung der Kosten der Unterkunft - welches Einsparpotential besteht? (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
2159/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Kommunen können ihre Hilfeleistungen für Unterkunft und Heizung selbst per Satzung festlegen. Dies können sie auch über eine Pauschale tun. Die bisher auf die Kostenberechnung in jedem Einzelfall verwendete Arbeitszeit könnte künftig in sinnvollere Arbeiten wie die Vermittlung und Qualifizierung der Hilfeempfänger investiert werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beziffert das mögliche Einsparvolumen durch eine Mietpauschale auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Durch eine Pauschale würde auch ein Anreiz geschaffen, bei den Heiz- und Betriebskosten zu sparen. Zudem ist eine Entlastung der Sozialgerichte zu erwarten. Von den jährlich rund 200.000 Klagen an den Sozialgerichten sind momentan über zwei Drittel mit den Unterkunftskosten beschäftigt.

 

Es geht bei der Pauschalierung nicht um Leistungskürzungen, sondern um den Abbau von Bürokratie. Neben dem Wegfall von Antrags-, Prüf- und Gerichtsverfahren wären auch die zum Teil würdelosen Kontrollen durch Behördenmitarbeiter, die Wohnungen von ALG-II-Beziehern in Augenschein nehmen, nicht mehr erforderlich. Dies stärkt die Würde und die Selbstbestimmung der Betroffenen, da diese dann im Rahmen des Budgets selbst über ihre Wohnung, deren Größe und Lage, entscheiden können.