Beschlussvorschlag:
Der Ortsbeirat Mainz-Mombach nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Beschilderung wird derzeit überprüft. Fehlende amtliche
Naturschutzgebietsschilder werden ergänzt. Auch die Schilder, die auf das
Hundeverbot auf dem sogenannten Bohlenweg hinweisen werden zum wiederholten
Male instandgesetzt.
Finanzmittel für den Austausch beschädigter
nichtamtlicher Hinweisschilder stehen, bedingt durch die Finanzsituation der
Stadt, zurzeit nicht zur Verfügung.
Bezüglich des Hunde- und Wegegebotes
bestehen Informationen auf den Hinweisschildern, die an den Eingängen
aufgestellt wurden. Die Hinweise sind bürgerfreundlich und moderat abgefasst,
da die ursprünglichen Verbotsschilder ständig beschädigt und ebenfalls oft
ignoriert wurden. Die Hinweise entsprechen den Geboten der Rechtsverordnung
über dieses Gebiet. Bezüglich der Hunde ist geregelt, dass sie auf dem o.a.
Bohlenweg nicht mitgeführt werden, ansonsten nicht frei laufen gelassen werden
dürfen. Nicht frei laufen lassen bedeutet, dass die Hunde im unmittelbaren
Einflussbereich des Besitzers bleiben müssen und den Weg nicht verlassen
dürfen. Ein Anleinzwang ist hieraus nicht abzuleiten.
Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen,
dass Verbotsschilder leider nicht die erforderliche Wirkung haben. Über die
bestehende Beschilderung hinaus wird die Verwaltung daher keine weiteren Verbotsschilder,
z.B. zum Grillverbot, aufstellen.