Betreff
Einführung eines "Budgets für Arbeit" in städtischen Kindertagesstätten
Vorlage
2005/2011
Aktenzeichen
51 03 02 00
Art
Beschlussvorlage

Die Übernahme von behinderten Menschen als Helferinnen und Helfern in städtischen Kindertagesstätten nach Ableistung eines erfolgreichen Betriebspraktikums im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ wird ab 01.01.2012 ermöglicht. Die Finanzierung des verbleibenden 30 %igen Arbeitgeberanteils des Bruttoentgelts erfolgt im Rahmen des Personalbudgets der Kindertagesstätten.