Am
10. Oktober 2011 hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die hessische
Landeshauptstadt zur Einrichtung einer Umweltzone verpflichtet. In Mainz hatte
der Umweltausschuss im Frühjahr mit großer Mehrheit entschieden, auf die
Einführung einer Umweltzone zu verzichten. Maßgeblich zu dieser Entscheidung
beigetragen hatte ein wissenschaftlich fundiertes und ausführliches Gutachten.
Darin wurden statt der Einrichtung einer Umweltzone andere Maßnahmen zur
Verminderung der Stickoxide vorgeschlagen. Hierzu zählten beispielsweise eine
flüssigere Verkehrslenkung durch mehr grüne Wellen oder ein LKW-Verbot auf
bestimmten Straßen.
Nach
dem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden war von den Mainzer Grünen in
einer Pressemitteilung gefordert worden, die Entscheidung des Umweltausschusses
gegen die Einrichtung einer Umweltzone noch einmal zu überdenken und neu zu
bewerten. Laut Allgemeiner Zeitung vom 11. Oktober 2011 hat Umwelt- und
Verkehrsdezernentin Katrin Eder die Einführung einer Umweltzone nicht
ausgeschlossen.