Betreff
Übertragung der Räum- und Streupflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Winter von Privatpersonen auf die Entsorgungsbetriebe der Stadt Mainz (FDP)
Vorlage
1895/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Immer mehr Menschen in der Stadt Mainz können aufgrund von Krankheit, Alter und anderen Gebrechen ihrer Räum- und Streupflicht im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht im Winter nicht mehr nachkommen.

Hieraus ergibt sich für die Betroffenen, dass sie womöglich für materielle und immaterielle Schäden haften müssen, die sich aus einer mangelnden Verkehrssicherung, die ihnen immer noch obliegt,  ergeben.

Die Entsorgungsbetriebe der Stadt Mainz sorgen im Winter für die Räumung und Streuung auf öffentlichen Straßen und kommen somit der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Mainz nach. Hierfür halten die Entsorgungsbetriebe der Stadt Mainz Personal und entsprechend notwendige Gerätschaften vor.