Betreff
Übertragung der Räum- und Streupflicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht im Winter von Privatpersonen auf die Entsorgungsbetriebe der Stadt Mainz (FDP)
Vorlage
1895/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)
Immer mehr Menschen in der Stadt Mainz
können aufgrund von Krankheit, Alter und anderen Gebrechen ihrer Räum- und
Streupflicht im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht im Winter
nicht mehr nachkommen.
Hieraus ergibt sich für die
Betroffenen, dass sie womöglich für materielle und immaterielle Schäden haften
müssen, die sich aus einer mangelnden Verkehrssicherung, die ihnen immer noch
obliegt, ergeben.
Die Entsorgungsbetriebe der Stadt
Mainz sorgen im Winter für die Räumung und Streuung auf öffentlichen Straßen
und kommen somit der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Mainz nach. Hierfür
halten die Entsorgungsbetriebe der Stadt Mainz Personal und entsprechend
notwendige Gerätschaften vor.