Seit dem 1. März 2011 ist das
Landestariftreuegesetz (LTTG) in Kraft getreten. Das Landestariftreuegesetz
sieht vor, das Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sich
künftig je nach Branche an Tarifverträge halten oder einen vergabespezifischen
Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren können.
„Gute Arbeit hat Anspruch auf
gerechten Lohn“ aus diesem Grundsatz heraus ist der SPD-Stadtratsfraktion sehr
an der Beachtung des Landestariftreuegesetztes gelegen. Daher dürfen
öffentliche Aufträge gemäß dem Landestariftreuegesetz nur noch an fachkundige, zuverlässige
und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die sich mit der
Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten die im Gesetz
vorgegebenen Tariflöhne zu zahlen.