Betreff
Anwendung des Landestariftreuegesetzes bei öffentlichen Aufträgen (SPD)
Vorlage
1877/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Seit dem 1. März 2011 ist das Landestariftreuegesetz (LTTG) in Kraft getreten. Das Landestariftreuegesetz sieht vor, das Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sich künftig je nach Branche an Tarifverträge halten oder einen vergabespezifischen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren können.

„Gute Arbeit hat Anspruch auf gerechten Lohn“ aus diesem Grundsatz heraus ist der SPD-Stadtratsfraktion sehr an der Beachtung des Landestariftreuegesetztes gelegen. Daher dürfen öffentliche Aufträge gemäß dem Landestariftreuegesetz nur noch an fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die sich mit der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten die im Gesetz vorgegebenen Tariflöhne zu zahlen.