Betreff
Personalbedarfsplanung bei der Berufsfeuerwehr (CDU)
Vorlage
1863/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

Die Berufsfeuerwehr stellt zusammen mit den Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz und die sonstige allgemeine Hilfeleistung in der Landeshauptstadt Mainz sicher. Damit dieses System der Gefahrenabwehr funktionieren kann, muss der Berufsfeuerwehr ausreichend ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.

 

Für die Beamten der Berufsfeuerwehr im mittleren Dienst gilt eine regelmäßige Arbeitszeit von 48 Wochenstunden. Aufgrund von Abgängen zu anderen Feuerwehren und Dienststellen kann diese maximale Arbeitszeit nicht eingehalten werden, weshalb es zu Überstunden kommt. Vom Verwaltungsgericht Mainz wurde die Stadtverwaltung verpflichtet, den klagenden Beamten unmittelbar die 48 Wochenstunden zu gewährleisten.