Betreff
Personalbedarfsplanung bei der Berufsfeuerwehr (CDU)
Vorlage
1863/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die
Berufsfeuerwehr stellt zusammen mit den Freiwilligen Feuerwehren den
Brandschutz und die sonstige allgemeine Hilfeleistung in der Landeshauptstadt
Mainz sicher. Damit dieses System der Gefahrenabwehr funktionieren kann, muss
der Berufsfeuerwehr ausreichend ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.
Für
die Beamten der Berufsfeuerwehr im mittleren Dienst gilt eine regelmäßige
Arbeitszeit von 48 Wochenstunden. Aufgrund von Abgängen zu anderen Feuerwehren
und Dienststellen kann diese maximale Arbeitszeit nicht eingehalten werden,
weshalb es zu Überstunden kommt. Vom Verwaltungsgericht Mainz wurde die
Stadtverwaltung verpflichtet, den klagenden Beamten unmittelbar die 48
Wochenstunden zu gewährleisten.