Betreff
kontrastreiches Stadtbild
Vorlage
1857/2011
Aktenzeichen
102507/146-04
Art
Antrag (Ortsbeiräte)

Begründung:

 

Das Stadtbild einer Stadt wird nicht nur von Gebäuden und dem öffentlichen Raum, sondern sehr wesentlich von den darin lebenden und sich bewegenden Menschen bestimmt.

Eine Stadtbildphilosophie und die daraus folgenden Leitlinien eines Stadtbildes müssen folglich die Nutzung des gesamten öffentlichen Raumes für alle, einschließlich der sehbehinderten und blinden Bürger ermöglichen.

Dies ist derzeit aber gerade für Sehbehinderte und Blinde nur äußerst eingeschränkt möglich.

Gerade die durch den demografischen Wandel stark anwachsende Gruppe der Sehbehinderten benötigt Kontrastierungen, um Unfallgefahren zu vermeiden.

 

So sind die dunklen Poller auf dunklem Grund, genauso wie Eisen-Absperrketten auf gleichfarbigem Pflaster, Gefahrenquellen für Sehbehinderte. Große Räume, wie Plätze ohne Orientierungskennzeichnung sind überhaupt nicht nutzbar.

Daraus erfolgt zwingend, dass die Stadt nicht in einem einhelligen „mutigen“ Grau gestaltet werden kann, da somit eine große Gruppe von der Nutzung ausgeschlossen würde, was eindeutig der UN-Behindertenrechtskonvention widerspräche.

 

Mainz, 15.09.11

gez.:

 

Hans-Peter Termo

Mitglied des Behindertenbeirates

Und Vorstandsmitglied

Blinden- und Sehbehinderten Verein Rheinhessen