Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Bretzenheim / der Ortsbeirat Mainz-Ebersheim/ der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen, der Stadtrat beschließt  zum o. g. Bauleitplanverfahren

 

1.         die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

2.         unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des Durchführungsvertrages den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB

 

3.         die Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB