Betreff
14er Ausschüsse auf 18 Mitglieder erweitern (DIE LINKE.)
Vorlage
1846/2011
Aktenzeichen
1111
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Mit der Rechtswirksamkeit des Verwaltungsgerichtsurteils Mainz vom 22.08.2011 im Verwaltungsrechtsstreit zwischen ödp/Freie Wähler und dem Stadtrat der Stadt Mainz sind die Ausschussbesetzungen (nach Hare/Niemeyer) neu zu berechnen. Nach dem gegenwärtigen Besetzungsstand würde die Fraktion DIE LINKE. in keinem Ausschuss mehr vertreten sein.

 

Wie von nahezu allen FraktionsvertreterInnen als auch vom Oberbürgermeister aus dem Urteil erlesen wurde, zielt der Tenor des Urteils auf die Widerspiegelung des Wahlergebnisses vom 07.06.2009 ab. Bei dieser Wahl wurden 7 Parteien in den Stadtrat gewählt und bilden dort 7 Fraktionen. Die Spiegelung des Stadtrates hat auch in die Ausschüsse zu erfolgen.

 

So heißt es auf Seite 5 des Urteils: „Die Regelung wolle nämlich sicherstellen, dass sich Änderungen des Stärkeverhältnisses bzw. Gewichtsverschiebungen innerhalb des Stadtrats auch in derselben Proportion auf die Ausschüsse auswirken.“ An anderer Stelle auf Seite 10 dazu: „…,dass im Hinblick auf das Prinzip der demokratischen Repräsentation die Ausschüsse des Gemeinderates als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung das darin wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln müssen.“ Deshalb verlangt das VG auch auf Seite 11, dass „…im Hinblick auf den oben bereits erwähnten Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Plenum und Ausschuss durch Neuwahl Rechnung getragen werden muss“, und weiter auf Seite 12: „…unter Beachtung der Vorgabe des Rückbezugs auf den Wahlakt…“ entsprechende Anpassungen zu erfolgen haben.

 

Mit dieser sich wie ein roter Faden durch das Urteil erstreckenden Argumentation steht eine Aufrechterhaltung von 14er Ausschüssen der Rechtsauffassung des Gerichtes wie auch der FraktionsvertreterInnen konträr gegenüber. Folglich ist, dem Sinn der Rechtsprechung folgend, eine Erweiterung der Ausschussmitglieder auf 18 VertreterInnen zwingend notwendig, da die Spiegelung erst nach Aufstockung auf 18 Mitglieder nach der geltenden Berechnungsmethode erfolgen kann.

 

Dieter Hofem

10.10.2011/19:50 h