Begründung:
In dieser Wahlperiode ist der
Integrationsbeauftragte der Stadt für den Abbau aller Formen von
Diskriminierung zuständig geworden. Es ist sinnvoll, dass diese Arbeit so von
einer zentralen Stelle der Verwaltung koordiniert wird; gleichzeitig haben fast
alle Bereiche der Verwaltung Zuständigkeiten und Berührungspunkte mit der
Thematik, ob bei Beratungsangebote im Sozialbereich oder verkehrliche Maßnahmen
bei Festen und Veranstaltungen. Wie bei der Geschlechterpolitik handelt es hier
also um eine Querschnittsaufgabe. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der
Integrationsbeauftragte auf die Zusammenarbeit mit anderen städtischen Stellen
angewiesen, wie z.B. das Migrationsbüro, das Frauenbüro oder der
Behindertenbeauftragten, des Behindertenbeirats, des Seniorenbeirats, und des
Beirats für Migration und Integration.
Im Bereich der gleichgeschlechtlichen
Lebensweisen fehlt jedoch ein entsprechender Kooperationspartner: somit ist die
weitergehende institutionelle Absicherung dieser Aufgaben ebenfalls nicht
gewährleistet. Ein wichtiger Baustein gegen Diskriminierung ist die Information.
Von verwaltungsinternen Schulungsangeboten über die Teilnahme von
Vertreterinnen und Vertretern der Stadt- und Ortsverwaltungen an Festen und
Feierlichkeiten wie z.B. die Sommerschwüle bis hin zu Veröffentlichungen, in
denen auf Ressourcen und Angebote für lesbische, schwule und transgender
Personen hingewiesen wird (die sowohl für Neubürger_innen als auch im
Stadtmarketing-Bereich nützlich sein können), und die in den Stellen an denen
Bürger_innen in Kontakt mit der Verwaltung kommen (Ortsverwaltungen, Bürgeramt,
Rathaus, etc.) ausliegen: die Präsenz solcher Informationsangebote würde
deutlich machen, dass die Stadtverwaltung sich als Verwaltung aller ihrer
Bürgerinnen und Bürger versteht.
Mit der Übernahme solcher Aufgaben hat
die Stadtverwaltung bereits einen Anfang gemacht. So sind entsprechende
Einträge im Online-Vereinsregister bei www.mainz.de bereits vorhanden. Wie bei
anderen sozialen und gesellschaftspolitischen Aufgaben ist es natürlich auch
denkbar, dass sie auch zum Teil durch die Unterstützung und Zusammenarbeit der
Stadt mit gemeinnützigen Vereinen, die in diesen Gebieten aktiv sind, subsidiär
erfüllt werden können. Noch fehlt jedoch der konkrete politische Auftrag
seitens des Stadtrats, eine institutionelle Verankerung dieser Aufgaben voran
zu treiben. Dieser Antrag erteilt den entsprechenden Auftrag.
Die Verwaltung sollte bei dieser
Gelegenheit aber auch die bereits existierenden Maßnahmen und Strukturen für
bestimmte Zielgruppen in Hinblick auf eine Gesamtstrategie zusammenfassen und
Synergien prüfen. Bei den Vorschlägen, die sie unterbreitet, soll sie die
bereits gemachten Erfahrungen aus anderen Städten (München, Frankfurt,
Hannover, Osnabrück, Münster, z.B., haben sexuelle Identität explizit mit
Anträgen und Strukturen berücksichtigt) mit Runden Tischen, institutioneller
Förderung und städtischen Antidiskriminierungsstellen berücksichtigen, die zum
Teil schon über zehn bis zwanzig Jahre zurückgehen, und für die heutige Zeit
und die Mainzer Verhältnisse anpassen.