Betreff
Auswirkungen der Instrumentenreform der Bundesregierung auf den Arbeitsmarkt in Mainz
Vorlage
1674/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Bundesregierung hat die Instrumentenreform des SGB II und SGB III (Gesetzesentwurf zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente) vorgelegt.

 

Sozialpolitisch problematisch ist am vorgelegten Gesetzesentwurf, dass der Grundsatz des Förderns und Forderns im SGB II zur Disposition steht, Langzeitarbeitslose /arbeitsmarktferne Frauen und Männer weitgehend vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden, da nach der Instrumentenreform niedrigschwellige Angebote für Langzeitarbeitslose weggekürzt werden. Die Instrumentenreform unterläuft insofern die Zielsetzung des SGB II, alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsempfänger werden zu staatlichen Alimentierung herabgestuft und durch diese Instrumentenreform dauerhaft alimentiert bleiben. Die öffentlich geförderte Beschäftigung wird abgeschafft, wenn als eigenständiges Förderkriterium neben der Zusätzlichkeit und dem öffentlichen Interesse noch die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitsgelegenheiten eingeführt würde.

 

Besonders die Kommunen haben unter den bereits erfolgten Mittelreduzierungen im Eingliederungstitel für Leistungsbezieher nach SGB II zu leiden. Neben den arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern in Mainz wird dies vor allem auch die Träger in Mainz betreffen. Wohlfahrts- und Sozialverbände kritisieren den Gesetzesentwurf massiv, vor allem im Hinblick auf die Möglichkeit einer öffentlich geförderten Beschäftigung.