Betreff
Schülerbeförderung sozial gerecht gestalten (PRO MAINZ)
Vorlage
1632/2011
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Gemäß Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage 1053/2011 erfolgt eine erweiterte Fahrtkostenübernahme durch die Stadt Mainz für Schüler privater Grundschulen in Mainz, die keine wohnortnahe Schule besuchen. Grundlage dafür ist eine Kann-Vorschrift im Privatschulgesetz, die vom Stadtrat am 15.10.1986 beschlossen wurde.

 

Es ist nicht nachvollziehbar und sozial ungerecht, wenn Schülerinnen und Schüler staatlicher Schulen, die aus unterschiedlichen Gründen (z. B. Umzug) keine wohnortnahe Grundschule besuchen, die Kosten für die Beförderung in voller Höhe selbst zu tragen haben.

Es ist deshalb ein Gebot von sozialer Gerechtigkeit, allen Schülern, unabhängig ob eine private oder staatliche Grundschule besucht wird, bei Vorliegen der Mindestwegstrecke, die Beförderungskosten für öffentliche Verkehrsmittel zu erstatten.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.