Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag Nr. 0875/2011 der CDU, SPD, Grüne, FDP, ödp im Ortsbeirat Mainz-Laubenheim hier: Fluglärm
Vorlage
1283/2011
Aktenzeichen
17 51 45.21
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

Sachverhalt:

 

Zu 1.

Die sogenannte Südumfliegung ist vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung noch nicht per Verordnung erlassen worden, so dass die letztendliche Regelung dieser Flugroute in allen Einzelheiten noch nicht bekannt ist und daher der Fluglärm im Detail nicht berechnet werden kann.

Die aktuellste Prognoserechnung des zukünftigen Fluglärms durch den Frankfurter Flughafen ist die Berechnung der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmschutzgesetz (FluglSchG) durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Diesen Berechnungen wurde die von der DFS beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung empfohlene Streckenführung zugrunde gelegt.

Die Anhörungsunterlagen und Karten hat das HMWVL auf seiner Homepage veröffentlicht: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=84cd4ad2810b616adc629d3007293bd4

Die Übersichtskarte liegt dem Antrag als Anlage 1 bei.

Aus dieser Karte ist zu ersehen, dass Mainz-Laubenheim gerade außerhalb der Tag-Schutzzone 2 liegt. Die Tag-Schutzzone 2 beinhaltet nach §2 (2) Nr.1. FluglSchG eine Fläche, in der der Fluglärm größer als 55 dB(A) ist.

Das bedeutet, dass der für Mainz-Laubenheim berechnete Wert kleiner als 55 dB(A) ist.

In dem Planfeststellungsbeschluss Ausbau Flughafen Frankfurt/Main von 2007 wurde für Mainz-Laubenheim im Planungsfall eine Lärmzunahme von bis zu 7 dB(A) auf ca. 52 dB(A) tags und ca. 40 dB(A) nachts prognostiziert.

 

Zu 2.

Nach Kenntnisstand der Stadt Mainz hat die DFS in Ihrer Empfehlung an das Bundesaufsichtsamt die Zulassung von 2 Flugrouten empfohlen.

Die 1. Variante ist annähernd die Flugroute, die auch Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen war. Die 2. Variante soll die von der Fluglärmkommission empfohlene, leicht abgeänderte Variante sein. Diese 2. Variante wirkt sich auf die Lärmzunahme in Mainz-Laubenheim im Vergleich zu der Variante aus den Planfeststellungsunterlagen dämpfend aus. Um auf dieser Route eine große Anzahl an Flugbewegungen abwickeln zu können, muss die DFS noch die technischen Voraussetzungen schaffen. Nach dem Wissensstand der Stadt Mainz ist die DFS bereits dabei diese Voraussetzungen zu schaffen.

 

Zu 3.

Die DFS begründet die allmähliche Verlagerung der Abflüge von der heutigen Tabum- und Masir-Route, die über die Mainzer Neustadt und Mainz-Mombach führt, auf die sogenannte Südumfliegungsroute damit, dass bei den abzuwickelnden Flugbewegungen ein unabhängiger Betrieb der neuen Landebahn möglich sein muss. Daher muss für Fehlanflüge auf die neue Landebahn der nordwestliche Sektor für die durchstartenden Maschinen freigehalten werden.