Betreff
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Berliner Siedlung West - VEP (O 61)" hier: - Entscheidung über die Einleitung gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im be schleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Vorlage
1256/2011
Aktenzeichen
61 26 O 61
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss / der Ortsbeirat Mainz-Oberstadt empfiehlt, der Stadtrat beschließt zum o. g. Bauleitplanentwurf

 

1.  die Einleitung gem. § 12 Abs. 2 BauGB und den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB,

 

2.  das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchzuführen,

 

3.  auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten.