Betreff
Anwendung des § 858, Abs. 1 BGB, Besitzstörung für Fahrrad-Falschparker (PRO MAINZ)
Vorlage
1228/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Bereich des Hauptbahnhofes fallen zahlreiche abgestellte und umherliegende Fahrräder auf, die nicht in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt sind.

Die Beschwerden von Bürgern nehmen zu. Reisenden, Besuchern und Gästen bietet sich ein chaotisches und unsauberes Stadtbild, dass keine Imagewerbung für Mainz darstellt.

 

In Frankfurt wird dem Missstand der Fahrrad-Falschparker mit der Anwendung des § 858, Abs. 1 BGB Besitzstörung nachgegangen, indem bedruckte Schlaufen am illegal abgestellten Fahrrad befestigt werden auf denen die Entfernung der Räder durch die Deutsche Bahn angekündigt und danach das Fahrrad als Fundsache behandelt wird.