Entgegen der Auskunft des Beigeordneten Merkator in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 05.04.2011 (siehe
Niederschrift unter Punkt 6), existiert eine Vorschrift im Privatschulgesetz
für eine „erweiterte Fahrtkostenübernahme“ der Stadt Mainz für Schüler von
Privatschulen.
Das bedeutet, dass beispielsweise Schüler der Martinus-Schule während ihrer
Grund-schulzeit die anfallenden Fahrtkosten, unabhängig von ihrem Wohnort, von
der Stadt voll finanziert bekommen.
Bei Schülerinnen und Schülern staatlicher Schulen erfolgt jedoch keine
Kostenübernahme durch die Stadt, wenn sie keine wohnortnahe Grundschule
besuchen. Diese offen-sichtliche Privilegierung von Privatschulen sorgt bei
zahlreichen Eltern von Kindern, die staatliche Grundschulen besuchen,
verständlicher Weise für großen Unmut und Unverständnis.