Betreff
Wirtschaftspark Mainz-Süd - Änderung des Bebauungsplans He 116 - Bekenntnis zum Zentrenkonzept (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
0985/2011
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Im Bebauungsplan HE 116 soll einer bereits 1967 eingegangenen Verpflichtung der Stadt Mainz gegenüber Hechtsheim Rechnung getragen werden. § 7 Abs. 3 des Auseinandersetzungsvertrages zwischen der Gemeinde Hechtsheim und der Stadt Mainz hält folgendes fest:

„Bei der Neuansiedlung von Betrieben verpflichtet sich die Stadt, darauf zu achten, dass Belästigungen der Bevölkerung durch Lärm, Rauch, Staub und Geruch vermieden werden.“

Die erst vor kurzem abgewendete Betriebsverlegung der Industrieproduktion der Mogat Werke in den Wirtschaftspark Mainz-Süd wäre für die Zukunft des Gewerbegebietes kritisch gewesen. Die Realisierung ähnlicher Projekte würde die geplante hochwertige Erschließung mit Gewerbebetrieben erschweren oder sogar unmöglich machen. Nicht zuletzt beeinträchtigt die Ansiedlung erheblich belästigender Betriebe im Westen von Hechtsheim die Lebens- und Wohnqualität. Um dies zu verhindern, sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die ähnlich missliche Pläne und Diskussionen, wie die um die Umsiedlung der Mogat-Werke, künftig eindeutig ausschließen.

 

Die grundsätzlich begrüßenswerte Ansiedlung eines Möbelmarktes in Hechtsheim hat leider eine schleichende Aushöhlung des Zentrenkonzepts nach sich gezogen. Bereits im Dezember hatte der Mainzer Stadtrat gegen die Stimmen von ÖDP/Freien Wählern beschlossen, dass Lampen und Leuchten nicht mehr zu den zentrenrelevanten Sortimenten gehören. Im April folgte die Herausnahme von Zooartikeln, Tieren, Tierpflegeartikeln und Tiernahrung. Diese Entscheidungen werden unmittelbar zu einer Verödung der Innenstadt führen, wenn Kunden gezielt entsprechende Fachmärkte auf der Grünen Wiese anfahren. Mit jedem zusätzlichen Sortiment steigt diese Wahrscheinlichkeit. Die Aufgabe des Stadtrates ist es, die Grüne Wiese zu beleben, ohne die Innenstadt zu belasten. Gleichzeitig haben die Einzelhändler im Zentrum ein Recht auf Planungssicherheit. Hierzu sind weitere Änderungen im Zentrenkonzept unbedingt zu vermeiden.

 

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.