Begründung:
Die von Bundestag und
Bundesrat beschlossene Hartz-Reform beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen für
die betroffen Menschen und ermöglicht den Kommunen sich mit ihrer Kompetenz bei
der Umsetzung der Reform einzubringen.
Die Reform sieht zur
Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe vor, dass die rund 2,5 Millionen
bedürftigen Kinder aus Familien im SGB II-Bezug, von Geringverdienern und
Wohngeldempfängern Anspruch auf ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita
sowie einen Zuschuss für eintägige Klassenfahrten oder Wandertage von 30 Euro
pro Schuljahr erhalten.
Zudem stehen zehn Euro im
Monat für z.B. eine Mitgliedschaft in Sportvereinen oder Ähnliches zur
Verfügung. Bei Bedarf bekommen die Kinder auch Nachhilfeunterricht bezahlt, um
eine Versetzung in die nächste Klasse zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die
Kommunen mit zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln (auf drei Jahre
befristet) 3.000 Schulsozialarbeiter zur Verstärkung der Schulsozialarbeit
einstellen.
Weitere Begründung
erfolgt mündlich.