Begründung:
Während
in der Vergangenheit die Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte in Mainz
problematisch war, hat sich diese Situation inzwischen vor allem durch eine
Erneuerung der Pkw- und Busflotte deutlich verbessert. Im Gegensatz dazu
verfehlt die Stadt die Grenzwerte für Stickstoffdioxid erheblich. Die Stadt
muss daher Ende Juni Maßnahmen für einen Luftreinhalteplan vorschlagen, der die
Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid, aber
auch für Feinstaub, gewährleistet. Sollte die
Stadt den Luftreinhalteplan nicht rechtzeitig oder nicht mit ausreichend
nachhaltigen Maßnahmen vorlegen, drohen der
Stadt erhebliche Geldbußen seitens der EU.
Die
Einrichtung einer Umweltzone wurde intensiv untersucht. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass die Einrichtung einer Umweltzone alleine nicht die
Einhaltung der Grenzwerte sicherstellt. Der Stadtrat fordert daher die
Verwaltung auf, ein Maßnahmenbündel auszuarbeiten, das geeignet ist, die
Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.