Begründung:
Das
Wohngebiet der Albanus- und Bebelstraße zeichnet sich durch ein- und zweigeschossige
Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Gartenflächen aus. Diese Wohnlage wird
aufgrund der naturnahen Bebauung, des geringen Verkehrsaufkommens und der
daraus resultierenden hohen Wohnqualität von allen Anwohnerinnen und Anwohnern geschätzt.
In
zunehmendem Maße stellen Bauträger diese „begehrte Lage“ in ihrer Werbung für
aktuelle Neubauten heraus. Das Gebiet ist mittlerweile von einer
fortschreitenden Entwicklung vom großzügigen Ein- und Zweifamilienhausgebiet zu
einem Gebiet mit Geschosswohnungsbau betroffen. Durch wesentlich größere
Baukörper und die notwendigen Flächen für den gesteigerten Stellplatzbedarf ist
das Gebiet erheblich von Verdichtung und Versiegelung und zunehmendem
belastendem Verkehrsaufkommen berührt.
Darüber
hinaus muss es Ziel der Stadtplanung sein, dass trotz des Gebotes
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, auch bei der innerörtlichen Umnutzung
von bebauten Grundstücken ausreichend Grünflächen erhalten bleiben. Dies trägt
nicht nur zur Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner bei, sondern
hat auch ökologische Aspekte, denn Nischen für die Tier- und Pflanzenwelt
bleiben erhalten. Eine hohe Verdichtung steht dem zwangsläufig entgegen.
Dazu
hat die Bürgerinitiative folgende Forderungen aufgestellt, die es entsprechend
zu prüfen gilt:
·
Vorgabe einer Mindestgröße von 600 m²
bei Grundstücksteilungen.
·
Maximal zwei zulässige Wohneinheiten pro
Grundstück/Gebäude.
·
Keine Neuanlage einer 2. Bebauungsreihe,
z. B. durch Festsetzen einer hinteren Baulinie im Bereich zwischen
Albanusstraße und Marienpfad.
·
Mindestens die Hälfte des Grundstücks
muss als reine Grünfläche ohne Funktionsfläche bestehen bleiben.
·
Offene Bauweise muss als Festsetzung
erhalten bleiben.
Die
weitere Begründung erfolgt mündlich.