Vorlage
0687/2011
Art
Antrag (Stadtrat)
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

 

Das Wohngebiet der Albanus- und Bebelstraße zeichnet sich durch ein- und zweigeschossige Ein- und Zweifamilienhäuser mit großen Gartenflächen aus. Diese Wohnlage wird aufgrund der naturnahen Bebauung, des geringen Verkehrsaufkommens und der daraus resultierenden hohen Wohnqualität von allen Anwohnerinnen und Anwohnern geschätzt.

 

In zunehmendem Maße stellen Bauträger diese „begehrte Lage“ in ihrer Werbung für aktuelle Neubauten heraus. Das Gebiet ist mittlerweile von einer fortschreitenden Entwicklung vom großzügigen Ein- und Zweifamilienhausgebiet zu einem Gebiet mit Geschosswohnungsbau betroffen. Durch wesentlich größere Baukörper und die notwendigen Flächen für den gesteigerten Stellplatzbedarf ist das Gebiet erheblich von Verdichtung und Versiegelung und zunehmendem belastendem Verkehrsaufkommen berührt.

 

Darüber hinaus muss es Ziel der Stadtplanung sein, dass trotz des Gebotes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, auch bei der innerörtlichen Umnutzung von bebauten Grundstücken ausreichend Grünflächen erhalten bleiben. Dies trägt nicht nur zur Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner bei, sondern hat auch ökologische Aspekte, denn Nischen für die Tier- und Pflanzenwelt bleiben erhalten. Eine hohe Verdichtung steht dem zwangsläufig entgegen.

 

Dazu hat die Bürgerinitiative folgende Forderungen aufgestellt, die es entsprechend zu prüfen gilt:

 

·         Vorgabe einer Mindestgröße von 600 m² bei Grundstücksteilungen.

·         Maximal zwei zulässige Wohneinheiten pro Grundstück/Gebäude.

·         Keine Neuanlage einer 2. Bebauungsreihe, z. B. durch Festsetzen einer hinteren Baulinie im Bereich zwischen Albanusstraße und Marienpfad.

·         Mindestens die Hälfte des Grundstücks muss als reine Grünfläche ohne Funktionsfläche bestehen bleiben.

·         Offene Bauweise muss als Festsetzung erhalten bleiben.

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.