Betreff
Bauleitplanverfahren "G 112/1. Ä" Bebauungsplanverfahren "Kisselberg - 1. Änderung (G 112/1. Ä)" hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Durchführung des Bauleitplanverfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB - Vorlage in Planstufe I - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Vorlage in Planstufe II - Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Offenlage
Vorlage
0445/2011
Aktenzeichen
61 26 Go 112/1.Ä
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Ortsbeirat Mainz-Gonsenheim / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Stadtrat beschließt zum o. g. Bebauungsplanverfahren

 

1.      den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2.      das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen,

3.      die Vorlage in Planstufe I

4.      auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,

5.      die Vorlage in Planstufe II

6.      die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

7.      die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung durchzuführen.