Betreff
Neuwahl der Mitglieder im Haupt- und Personalausschuss (ödp/Freie Wähler)
Vorlage
0326/2011/1
Art
Antrag (Stadtrat)

Begründung:

 

Gemäß § 45 Abs. 3 GemO ist eine Neubesetzung bestehender Ausschüsse vorzunehmen, wenn

sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen dergestalt

ändert, dass sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses unter Berücksichtigung des Hare/Niemeyer-Verfahrens eine andere Verteilung der Ausschusssitze ergeben würde. Die Regelung will sicherstellen, dass sich Änderungen des Stärkeverhältnisses bzw. Gewichtsverschiebungen innerhalb des Stadtrats auch in derselben Proportion auf die Ausschüsse auswirken. Hierfür muss es genügen, dass die Stärke einer Fraktion abnimmt und die Stärke einer anderen Fraktion zunimmt. Dieser Normzweck ist dem § 45 Abs. 3 GemO inhärent, auch wenn er nicht so deutlich zum Ausdruck gelangt wie z. B. in der Geschäftsordnung des Bundestages, wo §§ 12, 57 Abs. 1 die Mitgliederstärke in den Ausschüssen explizit an die Stärke der Fraktionen koppeln. Wenn die Bildung der Ausschüsse somit die Stärke- bzw. Kraftverhältnisse innerhalb des Stadtrats abbilden, dann kann der Fraktionsübertritt des Herbert Egner von der Fraktion ödp/Freie Wähler zur FDP-Fraktion in den 14er-Ausschüssen nicht ohne Auswirkung bleiben.

 

Herbert Egner, der sowohl Mitglied der Fraktion als auch der „politischen Gruppe“ ödp/Freie Wähler war, hat sich von Fraktion und Gruppe gelöst und sich der FDP-Stadtratsfraktion angeschlossen. Vor dem Wechsel des Herrn Egner zur FDP-Stadtratsfraktion bestand eine vollständige personelle Übereinstimmung zwischen den in den Stadtrat gewählten Mitgliedern der „politischen Gruppen“ einerseits und den gleichnamigen Fraktionen andererseits: Die Fraktionen bildeten die Kräfteverhältnisse der in den Stadtrat gewählten politischen Gruppen 1:1 ab, die vier in den Stadtrat gewählten Mitglieder der Liste ödp schlossen sich zur Fraktion ödp/Freie Wähler zusammen. Im Oktober 2010 erfolgte der Fraktionsübertritt des Herrn Egner von der Fraktion ödp/Freie Wähler zur FDP-Fraktion. Die „politische Gruppe“ FDP wird seither durch die neue Fraktionsmitgliedschaft des Herrn Egner gestärkt. Dies kommt zum einen dadurch zum Ausdruck, dass Herr Egner offiziell als wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP fungiert. Zudem wird er bei diversen Ausschüssen nun explizit als (stellvertretendes) Ausschussmitglied für die FDP geführt. Außerdem ergibt sich seine Zugehörigkeit zu der politischen Gruppe FDP auch aus der Außendarstellung der FDP-Stadtratsfraktion selbst. Auch die Fraktionszuschüsse haben sich entsprechend verändert. Ob Herr Egner insofern auch noch FDP-Parteimitglied wird oder nicht, ist hierfür völlig irrelevant. In einem Internet-Artikel auf der Homepage der FDP-Fraktion („Egner freut sich auf inhaltliche Arbeit in der FDP-Fraktion“) wird gerade auch die inhaltliche Nähe zwischen Herrn Egner und der FDP und die angestrebte enge inhaltliche Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion/politischen Gruppe zum Ausdruck gebracht. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass sich das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen geändert hat, da der nunmehr 7 Personen „starken“ politischen Gruppe FDP nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren jeweils ein zusätzlicher Ausschusssitz zusteht, sodass eine Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 45 Abs. 3 GemO vorzunehmen ist. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die politische Gruppe/Fraktion ödp/Freie Wähler Anspruch darauf hat, ein anderes Mitglied als Herrn Egner für den Haupt- und Personalausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu benennen, da dieser der politischen Gruppe sowie der Fraktion ödp/Freie Wähler nicht mehr angehört.

 

Da Herbert Egner durch seinen Austritt aus der Fraktion ödp/Freie Wähler, die Interessen dieser politischen Gruppe offenkundig nicht mehr vertritt und ödp/Freie Wähler kein anderes Mitglied in den Haupt- und Personalausschuss und in den Wirtschaftsausschuss entsenden können, ist die politische Gruppe komplett von der demokratischen Willensbildung in diesen Ausschüssen ausgeschlossen. Dies wiegt umso schwerer, als der Haupt- und Personalausschuss während der Sommerpause als Ferienparlament tagt. Von dieser – einer Stadtratssitzung gleichstehenden – Sitzung ist die Fraktion und gleichzeitig die gesamte politische Gruppe ödp/Freie Wähler unzulässigerweise ausgeschlossen. Dieser grob undemokratische Zustand kann einzig dadurch geheilt werden, dass ödp/Freie Wähler die vorgenannten Sitze neu besetzen.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.