Begründung:
Gemäß § 45 Abs. 3 GemO ist eine Neubesetzung bestehender
Ausschüsse vorzunehmen, wenn
sich das Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen
politischen Gruppen dergestalt
ändert, dass sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses
unter Berücksichtigung des Hare/Niemeyer-Verfahrens eine andere Verteilung der
Ausschusssitze ergeben würde. Die Regelung will sicherstellen, dass sich
Änderungen des Stärkeverhältnisses bzw. Gewichtsverschiebungen innerhalb des
Stadtrats auch in derselben Proportion auf die Ausschüsse auswirken. Hierfür
muss es genügen, dass die Stärke einer Fraktion abnimmt und die Stärke einer
anderen Fraktion zunimmt. Dieser Normzweck ist dem § 45 Abs. 3 GemO inhärent,
auch wenn er nicht so deutlich zum Ausdruck gelangt wie z. B. in der
Geschäftsordnung des Bundestages, wo §§ 12, 57 Abs. 1 die Mitgliederstärke in
den Ausschüssen explizit an die Stärke der Fraktionen koppeln. Wenn die Bildung
der Ausschüsse somit die Stärke- bzw. Kraftverhältnisse innerhalb des Stadtrats
abbilden, dann kann der Fraktionsübertritt des Herbert Egner von der Fraktion ödp/Freie
Wähler zur FDP-Fraktion in den 14er-Ausschüssen nicht ohne Auswirkung bleiben.
Herbert Egner, der sowohl Mitglied der Fraktion als auch der
„politischen Gruppe“ ödp/Freie Wähler war, hat sich von Fraktion und Gruppe
gelöst und sich der FDP-Stadtratsfraktion angeschlossen. Vor dem Wechsel des
Herrn Egner zur FDP-Stadtratsfraktion bestand eine vollständige personelle
Übereinstimmung zwischen den in den Stadtrat gewählten Mitgliedern der
„politischen Gruppen“ einerseits und den gleichnamigen Fraktionen andererseits:
Die Fraktionen bildeten die Kräfteverhältnisse der in den Stadtrat gewählten
politischen Gruppen 1:1 ab, die vier in den Stadtrat gewählten Mitglieder der
Liste ödp schlossen sich zur Fraktion ödp/Freie Wähler zusammen. Im Oktober
2010 erfolgte der Fraktionsübertritt des Herrn Egner von der Fraktion ödp/Freie
Wähler zur FDP-Fraktion. Die „politische Gruppe“ FDP wird seither durch die
neue Fraktionsmitgliedschaft des Herrn Egner gestärkt. Dies kommt zum einen
dadurch zum Ausdruck, dass Herr Egner offiziell als wirtschaftspolitischer
Sprecher der FDP fungiert. Zudem wird er bei diversen Ausschüssen nun explizit
als (stellvertretendes) Ausschussmitglied für die FDP geführt. Außerdem ergibt
sich seine Zugehörigkeit zu der politischen Gruppe FDP auch aus der Außendarstellung
der FDP-Stadtratsfraktion selbst. Auch die Fraktionszuschüsse haben sich
entsprechend verändert. Ob Herr Egner insofern auch noch FDP-Parteimitglied
wird oder nicht, ist hierfür völlig irrelevant. In einem Internet-Artikel auf
der Homepage der FDP-Fraktion („Egner freut sich auf inhaltliche Arbeit in der
FDP-Fraktion“) wird gerade auch die inhaltliche Nähe zwischen Herrn Egner und
der FDP und die angestrebte enge inhaltliche Zusammenarbeit innerhalb der Fraktion/politischen
Gruppe zum Ausdruck gebracht. Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass sich das
Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen politischen Gruppen geändert hat,
da der nunmehr 7 Personen „starken“ politischen Gruppe FDP nach dem
Hare-Niemeyer-Verfahren jeweils ein zusätzlicher Ausschusssitz zusteht, sodass
eine Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 45 Abs. 3 GemO vorzunehmen ist.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass die politische Gruppe/Fraktion ödp/Freie
Wähler Anspruch darauf hat, ein anderes Mitglied als Herrn Egner für den Haupt-
und Personalausschuss sowie den Wirtschaftsausschuss zu benennen, da dieser der
politischen Gruppe sowie der Fraktion ödp/Freie Wähler nicht mehr angehört.
Da Herbert Egner durch seinen Austritt aus der Fraktion
ödp/Freie Wähler, die Interessen dieser politischen Gruppe offenkundig nicht
mehr vertritt und ödp/Freie Wähler kein anderes Mitglied in den Haupt- und
Personalausschuss und in den Wirtschaftsausschuss entsenden können, ist die
politische Gruppe komplett von der demokratischen Willensbildung in diesen Ausschüssen
ausgeschlossen. Dies wiegt umso schwerer, als der Haupt- und Personalausschuss
während der Sommerpause als Ferienparlament tagt. Von dieser – einer
Stadtratssitzung gleichstehenden – Sitzung ist die Fraktion und gleichzeitig
die gesamte politische Gruppe ödp/Freie Wähler unzulässigerweise
ausgeschlossen. Dieser grob undemokratische Zustand kann einzig dadurch geheilt
werden, dass ödp/Freie Wähler die vorgenannten Sitze neu besetzen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.