Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Rheinland-Pfalz hat durch den Beschluss zum Finanzausgleich in der Klage des
Landkreises Neuwied wegen der seiner Auffassung nach zu geringen
Schlüsselzuweisungen, die mit dem rasanten Anstieg der Soziallasten in keiner
Weise Schritt halten, ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des
Finanzausgleichs formuliert.
Auch in der Stadt Mainz sind die
Sozialausgaben in den vergangenen Jahren rasant angestiegen und führen wegen
der zu geringen Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt, neben anderen
Faktoren, zu einer jährlichen Nettoneuverschuldung von ca. 100 Millionen Euro
im städtischen Haushalt. Da es sich bei den Sozialausgaben im wesentlichen um
Pflichtaufgaben handelt, hat die Stadt bisher kaum Möglichkeiten gesehen, durch
Einsparungen in diesem Bereich zu einer echten Haushaltsentlastung zu kommen.