Betreff
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Stadt Mainz (FDP)
Vorlage
0370/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz hat durch den Beschluss zum Finanzausgleich in der Klage des Landkreises Neuwied wegen der seiner Auffassung nach zu geringen Schlüsselzuweisungen, die mit dem rasanten Anstieg der Soziallasten in keiner Weise Schritt halten, ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Finanzausgleichs formuliert.

Auch in der Stadt Mainz sind die Sozialausgaben in den vergangenen Jahren rasant angestiegen und führen wegen der zu geringen Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt, neben anderen Faktoren, zu einer jährlichen Nettoneuverschuldung von ca. 100 Millionen Euro im städtischen Haushalt. Da es sich bei den Sozialausgaben im wesentlichen um Pflichtaufgaben handelt, hat die Stadt bisher kaum Möglichkeiten gesehen, durch Einsparungen in diesem Bereich zu einer echten Haushaltsentlastung zu kommen.