Betreff
Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des zweiten Lebensjahres (CDU)
Vorlage
0367/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)

Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage des Ortsbeirats der Altstadt vom 24. August 2010 zeigt, dass der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des zweiten Lebensjahres derzeit nicht verwirklicht ist. Noch immer verharrt eine große Anzahl von Kindern auf Wartelisten oder erhält nur einen vom Wohnort weit entfernten Kindergartenplatz. 

 

Eltern, die ihre Kinder deshalb anderweitig betreuen lassen müssen, haben weiterhin erhebliche Kosten selbst zu tragen, da die vom Stadtrat am 23. März 2010 beschlossene Erstattung der Elternbeiträge oftmals nicht kostendeckend ist.  Diese Möglichkeit ist auch den wenigsten Berechtigten bekannt.