Betreff
Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des zweiten Lebensjahres (CDU)
Vorlage
0367/2011
Art
Anfrage (Stadtrat)
Die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage
des Ortsbeirats der Altstadt vom 24. August 2010 zeigt, dass der Rechtsanspruch
auf einen Kindergartenplatz ab Vollendung des zweiten Lebensjahres derzeit
nicht verwirklicht ist. Noch immer verharrt eine große Anzahl von Kindern auf
Wartelisten oder erhält nur einen vom Wohnort weit entfernten Kindergartenplatz.
Eltern, die ihre Kinder deshalb anderweitig betreuen lassen
müssen, haben weiterhin erhebliche Kosten selbst zu tragen, da die vom Stadtrat
am 23. März 2010 beschlossene Erstattung der Elternbeiträge oftmals nicht
kostendeckend ist. Diese Möglichkeit ist
auch den wenigsten Berechtigten bekannt.