Betreff
Änderung Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung, hier: Änderung der Zuständigkeiten bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Mainz-Bingen gemäß § 12 des Landesgesetzes über die k ommunale Zusammenarbeit (KomZG) aufgrund Zuständigkeits-veränderungen nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegen-ständerechts (AGLBR) vom 20. Oktober 2010 in Verbindung mit der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts vom 21. Oktober 2010
Vorlage
0250/2011
Aktenzeichen
32 55 10
Art
Beschlussvorlage

Der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Mainz-Bingen und der kreisfreien Stadt Mainz im Hinblick auf die gemeinsame Wahrnehmung vorgenannter Aufgaben sowie der Anwendung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach fleisch- und geflügel­fleischhygienerechtlicher Vorschriften vom 11.03.2003 der Kreisverwaltung  Mainz-Bingen wird zugestimmt.