Betreff
Sachstandsbericht zur Anfrage 2350/2011 SPD, Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim hier: Verzicht auf Einsatz den von Laubbläsern
Vorlage
0249/2011
Aktenzeichen
70 00 66 / He
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Stellungnahme:

 

Der Einsatz von motorbetriebenen Laubblasgeräten findet hauptsächlich während der Herbstmonate in den Bereichen der Einsammlung von Laub innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes durch den Entsorgungsbetrieb und der Pflege der Grünanlagen durch das Grünamt statt.

Der Zeitraum für den Einsatz von Laubblasgeräten in Wohngebieten ist innerhalb der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) festgelegt. Dabei darf der Einsatz nur an Werktagen in den Zeiträumen von 09.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr erfolgen.

 

Bei der jährlich durch den Entsorgungsbetrieb durchgeführten Laubsammlung innerhalb des gesamten Stadtgebietes fallen durchschnittlich 700 - 800 Tonnen Laub an. Die Einsammlung von Laub findet unter dem Einsatz von Kehrmaschinen im Bereich der Fahrbahnen und Gehwege und durch die Handreinigung in den für Kehrmaschinen unzugänglichen Bereichen statt.

 

Das hohe Aufkommen von Laub und die bestehenden gesetzlichen Anforderungen an die  Verkehrssicherungspflicht der Städte und Kommunen machen den Einsatz von Laubblasgeräten zu einem in diesem Bereich unentbehrlichen Arbeitsmittel. Besonders die Situation der hohen Anzahl parkender Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum lassen eine Beseitigung von Laub mit dem Einsatz von Besen und Rechen nur sehr bedingt zu, da die Bereiche unter  parkenden Fahrzeugen schwer zugänglich sind und es zu Beschädigungen an den Fahrzeugen (Kratzer am Lack) kommen kann.

 

Der durchschnittliche Zeitraum für die Laubsammlung durch den Entsorgungsbetrieb innerhalb des Stadtgebietes erstreckt sich auf ca. 6 Wochen im Jahr und findet in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse in den Monaten Oktober bis Dezember statt. Die dabei eingesetzten Laubblasgeräte werden durch den Entsorgungsbetrieb hauptsächlich nur zwischen 09.00 - 13.00 Uhr eingesetzt und bleiben somit sogar unter der gesetzlich erlaubten täglichen Gesamteinsatzdauer.

 

Das Grünamt hat festgestellt, dass Laubblasgeräte nachweislich deutlich effektiver als Handbesen oder Stahlfächer sind. Erkenntnisse und Untersuchungen variieren in den Ergebnissen zum Teil erheblich. Zwischen 3 x  bis 10 x  schneller kann eine vergleichbare Menge Laub unter Zuhilfenahme eines Laubblasgerätes entsorgt werden. Ungeachtet ganz weniger Städte und Kommunen innerhalb des Bundesgebietes ist man der einhelligen Meinung, dass man auf den Einsatz dieser Hilfsmittel nicht verzichten kann, es sei denn, man erhöht die Personalstärke zumindest temporär ganz erheblich, was wiederum mit höheren Kosten für den Stadthaushalt verbunden wäre.

 

Außerhalb der gesetzlich festgelegten Zeitfenster für den Einsatz von Laubblasgeräten werden Besen und Rechen durch das Grünamt eingesetzt. Darüber hinaus lassen die Gärtner bereits seit vielen Jahren Laub aus ökologischen Gründen dort liegen, wo es niemanden stört, z.B. unter Gehölzen in Grünanlagen. Auf Rasenflächen wird durch späte Mähgänge ein Großteil des Laubes zerkleinert und kann danach auf den Flächen zum Verrotten verbleiben. Überall jedoch dort, wo Verkehrswege, Bürgersteige und Treppenanlagen ständig begangen werden, müssen die zuständigen Ämter die Verkehrssicherheit gewährleisten. Dazu gehört auch das Entfernen von Laub innerhalb eines angemessenen Zeitraumes. Mit dem vorhandenen Personalbesatz ist das nur unter Verwendung motorbetriebener Laubblasgeräte möglich.