Es wird wie folgt Stellung genommen:
Vorab
gilt es anzumerken, dass sich der Bereich der Verladestelle und der Zufahrt im
Eigentum der BRD Wasserstraßenverwaltung befindet.
Die
Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge ist durch das Baugenehmigungsverfahren zu
klären. Es obliegt dem Bauaufsichtsamt die zuständige Feuerwehr zu beteiligen.
Die
Fertigstellung eines Radweges nach Mainz im unmittelbaren Bereich der
Verladestelle ist uns nicht bekannt. Derzeit existiert eine Radwegeverbindung
welche über den Bereich der Verladestelle führt. Im Zuge einer Bauvoranfrage
mit Thema „Errichtung einer temporären Umschlagsanlage“ wurde vom
Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrswesen bezüglich der Sicherheit der
Radfahrer, in der Hauptsache wie im Folgenden eingefügt, Stellung bezogen:
„Der Bereich der Verladestelle und die
Zufahrt befinden sich im Eigentum der BRD Wasserstraßenverwaltung. Die
grundsätzliche Bewertung des zusätzlichen LKW–Verkehrs ist Sache des
Eigentümers. Da aber Fußgängern und Radfahrern offensichtlich ein Nutzungsrecht
des Bereiches eingeräumt wurde, ist aus unserer Sicht die in einem der
Lagepläne dargestellte Umleitung dieser Nutzergruppen für den Zeitraum des
Vorhabens zu markieren, zu beschildern und durch bauliche Maßnahmen wie z.B.
Schutzplanken, Betongleitwände oder ähnlichem vom LKW–Verkehr zu trennen.
Maßnahmen desselben Prinzips sind im Bereich der K14 einzuplanen. Das Queren
der K14 durch Radfahrer und Fußgänger ist zudem an zwei Stellen (siehe
Lageplan) durch Markierungen und Schilder sicher zu gestalten. Wir behalten uns
vor, nach Beobachtung des Ablaufes, gegebenenfalls die den Verkehr sichernden
Maßnahmen durch signalisierte Überwege für Fußgänger und Radfahrer ergänzend
nachzufordern.“