Betreff
Antrag Nr. 2185/2010 der CDU Ortsbeiratsfraktion Mainz-Laubenheim hier: Sicherstellung der Befahrbarkeit der NATO-Rampe für Rettungsfahrzeuge / Fertigstellung Radweg nach Mainz
Vorlage
0071/2011
Aktenzeichen
68 10 Lau D2
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Es wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorab gilt es anzumerken, dass sich der Bereich der Verladestelle und der Zufahrt im Eigentum der BRD Wasserstraßenverwaltung befindet.

 

Die Befahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge ist durch das Baugenehmigungsverfahren zu klären. Es obliegt dem Bauaufsichtsamt die zuständige Feuerwehr zu beteiligen.

 

Die Fertigstellung eines Radweges nach Mainz im unmittelbaren Bereich der Verladestelle ist uns nicht bekannt. Derzeit existiert eine Radwegeverbindung welche über den Bereich der Verladestelle führt. Im Zuge einer Bauvoranfrage mit Thema „Errichtung einer temporären Umschlagsanlage“ wurde vom Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrswesen bezüglich der Sicherheit der Radfahrer, in der Hauptsache wie im Folgenden eingefügt, Stellung bezogen:

 

„Der Bereich der Verladestelle und die Zufahrt befinden sich im Eigentum der BRD Wasserstraßenverwaltung. Die grundsätzliche Bewertung des zusätzlichen LKW–Verkehrs ist Sache des Eigentümers. Da aber Fußgängern und Radfahrern offensichtlich ein Nutzungsrecht des Bereiches eingeräumt wurde, ist aus unserer Sicht die in einem der Lagepläne dargestellte Umleitung dieser Nutzergruppen für den Zeitraum des Vorhabens zu markieren, zu beschildern und durch bauliche Maßnahmen wie z.B. Schutzplanken, Betongleitwände oder ähnlichem vom LKW–Verkehr zu trennen. Maßnahmen desselben Prinzips sind im Bereich der K14 einzuplanen. Das Queren der K14 durch Radfahrer und Fußgänger ist zudem an zwei Stellen (siehe Lageplan) durch Markierungen und Schilder sicher zu gestalten. Wir behalten uns vor, nach Beobachtung des Ablaufes, gegebenenfalls die den Verkehr sichernden Maßnahmen durch signalisierte Überwege für Fußgänger und Radfahrer ergänzend nachzufordern.“