Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 2253/2010 CDU und FDP, Ortsbeirat Mainz-Drais hier: Humuswerk Essenheim
Vorlage
0023/2011
Aktenzeichen
70 00 66 Dr
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Stellungnahme:

 

Frage 1:

 

Der Ortsbeirat beantragt, zeitnahe und umfassende Informationen über Planung, Bau und ausgehende Immissionen einer neuen Anlage in Essenheim zu erhalten.

 

Antwort:

 

In der Standortgemeinde des Humuswerkes, Essenheim, fand am 17.12.2010 eine öffentliche Informationsveranstaltung  statt, auf der die Veolia Umweltservice West GmbH als Betreiberin des Humuswerkes ihre Pläne über den Umbau der Kompostanlage zu einer Biogasanlage vorstellte und für die Beantwortung von Fragen aus dem Publikum zur Verfügung stand. Die Ortsvorsteher aus den Mainzer Stadtteilen Drais, Lerchenberg und Finthen, Herr Norbert Solbach, Frau Angelika Stahl und Herr Herbert Schäfer, waren Teilnehmer der Veranstaltung. Laut Auskunft der Veolia Umweltservice West GmbH beabsichtigt Frau Bürgermeisterin Sybille Vogt aus Wackernheim in 2011 zu einer weiteren Öffentlichkeitsveranstaltung einzuladen, auf der das Unternehmen Veolia erneut über ihr Vorhaben „Biogasanlage“ informiert. Der Termin wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Soweit noch Informationsbedarf besteht, können Interessierte auch aus Mainz-Drais diese Gelegenheit wahrnehmen, ihre Fragen über das Projekt zu klären.

 

Frage 2:

 

Der Ortsbeirat beantragt eine Anhörung vor Abschluss der Verträge.

 

Antwort:

 

Direkter Vertragspartner der Veolia Umweltservice West GmbH zur Verlängerung des bestehendes Vertrages sowie über den Bau und Betrieb der diskutierten Biogasanlage am Standort des Humuswerkes Essenheim wird im Realisierungsfall der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen sein. Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz wird analog dazu den städtischen Gremien eine Verlängerung seines bestehenden Vertrages mit dem Landkreis Mainz-Bingen aus dem Jahre 1993 zur Anlieferung und Verwertung von 13.000 t Bioabfall zu deutlich reduzierten Behandlungsentgelten bei der Vergärung von Bioabfällen vorschlagen. Für die vom Ortsbeirat Mainz-Drais gewünschte Anhörung vor Abschluss der Verträge besteht keine rechtliche Grundlage. Die Wahrung des Allgemeinwohls inklusive des Schutzes von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen  ist im Rahmen der durchzuführenden Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz durch die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt/Weinstraße, zu gewährleisten.

 

Frage 3:

 

Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine Beteiligung der Stadt Mainz an der geplanten Betreibergesellschaft sinnvoll ist.

 

Antwort:

 

Eine direkte Beteiligung der Stadt Mainz an der in Rede stehenden Betreibergesellschaft ist nicht beabsichtigt. Derzeit diskutiert wird eine Beteiligung der Stadtwerke Mainz AG, der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG (KMW) oder ihrer gemeinsamen Tochter, der Heizkraftwerk GmbH Mainz (HKW) mit Hinblick auf die eventuell bestehende Möglichkeit der Versorgung des Layenhofes mit Fernwärme. Das Ergebnis der diesbezüglichen Verhandlungen bleibt abzuwarten.