Betreff
Einschränkung der Öffnungszeiten von Spielhallen (REP)
Vorlage
2366/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Um die Bürgerinnen und Bürger vor nächtlichen Lärmbelästigungen zu schützen und um die Spielsucht einzudämmen gehen Nachbarkommunen den Weg, die weitreichenden Öffnungszeiten von Spielhallen auf einen Zeitraum von 8 bis 23 Uhr einzuschränken. Das würde bedeuten, dass die Einrichtungen nachts geschlossen wären.