Sachstandsbericht:
Die für das geplante Biomasseheizkraftwerk in Amöneburg zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden.
Von dort hat die Verwaltung die Information erhalten, dass das Genehmigungsverfahren zum geplanten Biomasseheizkraftwerk im ehemaligen Dyckerhoff-Steinbruch erst beginnen könne, wenn ein vorhabensbezogener Bebauungsplan durch die Stadt Wiesbaden vorliege. Es wurde deshalb wegen eines Sachstandsberichtes zu den Planungen an das Stadtplanungsamt Wiesbaden verwiesen.
Dieses hat vorgeschlagen, die im Antrag des Ortsbeirates
aufgestellten Forderungen nach Informationen über die Planungen und die
voraussichtlichen Emissionen des Biomasse-heizkraftwerkes durch die
Betreibergesellschaft, bestehend aus Eswe Versorgungs
AG (90 Prozent), den Entsorgungsbetrieben der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW)
und der privaten Wiesbadener Entsorgungsfirma Knettenbrech und Gurdulic (je
fünf Prozent), im Rahmen einer persönlichen Berichterstattung im Ortsbeirat
erteilen zu lassen.
Die Stadt Wiesbaden hat sich
bereit erklärt, die zukünftigen Betreiber um diese Berichterstattung zu bitten.