Gemäß §12 der
Straßenverkehrsordnung ist das Halten auf Fußgängerüberwegen und 5 m davor,
verboten. Dieses Verbot ist nach Auffassung des Gesetzgebers ausreichend, um
die Sicht auf Fußgänger zu gewährleisten. Diese Regelung ist jedem
Verkehrsteilnehmer bewußt und wird leider sehr oft nicht beachtet. Eine weitere
Kenntlichmachung des 5 Meter Bereiches wird in der Regel nicht dazu führen,
dass dieser Abstand eingehalten wird. Das Aufstellen von Pflanzkübel ist für
das Stadtbild nur dann verträglich, wenn diese auch bepflanzt und gepflegt
werden. Hierfür stehen uns keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Auch führen die
Pflanzkübel dazu, dass die Schulkinder nicht richtig gesehen werden. Daher
werden wir das Verkehrsüberwachungsamt bitten, hier entsprechende Kontrollen
vorzunehmen.