Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1557/2010 SPD, -Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim hier: Zuteilung der Gewerbesteuer aus Einnahmen des Flugverkehrs
Vorlage
1902/2010
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Sachstandsbericht:

 

Grundsätzlich wird die Gewerbesteuer den Gemeinden zugeteilt, in deren Gemeindegebiet Betriebsstätten unterhalten werden. Sind diese Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, so werden diese nach dem Gewerbesteuergesetz zerlegt. Der allgemeine Zerlegungsmaßstab richtet sich nach dem Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne die in den jeweiligen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt werden.

 

Als einzige Ausnahme hat der Bundesgesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2009 einen besonderen Zerlegungsmaßstab bezüglich der Zerlegung von Windenergieanlagen im Gewerbesteuergesetz eingeführt.

 

Die Verwaltung hält es für wenig aussichtsreich, dass der Bundesgesetzgeber das Gewerbesteuergesetz im Sinne des im Antrag genannten Anliegens ändert und empfiehlt deshalb, sich der Forderung nach einer Beteiligung an der Gewerbesteuer nicht anzuschließen.