Es wird wie folgt Stellung genommen:
Die
Verkehrsverwaltung seit dem letzten Sachstandsbericht vom Herbst 2009 mehrfach
mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM)
korrespondiert. Da das Thema in schriftlichen Stellungnahmen abschlägig
beschieden worden war, hat die Verwaltung noch einmal das direkte Gespräch mit
der Leitung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) gesucht. Allerdings wurde hier
nachvollziehbar dargestellt, dass eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung
eines LKW-Durchfahrverbots einen nur sehr geringen Anteil des vorhandenen
LKW-Verkehrs (vorrangig Container-Transporte) rechtswirksam betreffen
würde, da der weitaus überwiegende Teil des LKW-Verkehrs Anliegerverkehr im
Sinne der StVO ist, auf den ein LKW-Fahrverbot nicht angewendet werden kann. Gemessen an der Gesamtbelastung Kfz (Querschnitt) liegen
zudem die Lkw-Anteile in einer konstanten Größenordnung von werktäglich
lediglich ca. 5% (absolut ca. 2.300). Weiterhin lassen sich aus den der Verkehrsverwaltung vorliegenden Daten zur
Verkehrsbelastung der Rheinachse in Höhe des Kurfürstlichen Schlosses keine
Erhöhungen der Lkw-Anteile in den letzten 3-5 Jahren nachweisen.
Von
der Polizei wurde ergänzt, dass auch der verbleibende tatsächlich illegale
Verkehr nur schwer zu kontrollieren sei und die Verwarnungsgelder nur eine
geringe Abschreckungswirkung besäßen. Es wurde von daher der Stadtverwaltung
empfohlen, auf die Geschäftsführung der Fa. Frankenbach CTM zuzugehen und
gemeinsam Strategien zu entwickeln, mit denen der LKW-Verkehr aus den sensiblen
Bereichen des Stadtgebietes möglichst weitreichend herausgehalten werden kann.
Das
avisierte Gespräch hat zwischenzeitlich stattgefunden und folgende Ergebnisse
gebracht:
Die
Fa. Frankenbach hat das Gelände des ehemaligen VRM-Druckzentrums in der Nähe
des Mombacher Kreisels erworben und wird den bislang in Mainz-Kastel
stationierten eigenen LKW-Fuhrpark voraussichtlich bis Ende des Jahres dorthin
umsiedeln. Somit entfallen künftig die Leerfahrten über die
Theodor-Heuss-Brücke, die derzeit vor allem in den Verkehrsspitzen morgens und
nachmittags zu einer spürbaren LKW-Verkehrsfrequenz beitragen. Angesichts der
Tatsache, dass unbeladene Auflieger dazu neigen, bei Fahrbahnunebenheiten
besonders stark Lärm zu erzeugen, geht die Verwaltung davon aus, dass gerade
die in den Morgenstunden als besonders störend empfundenen Lärmbelästigungen
zurückgehen werden. Generell verbessert sich die Situation sukzessive auch für
beladene LKW, da die Auflieger nach und nach mit Luftfederung und die
Zugfahrzeuge mit emissionsarmen und leiseren Motoren nach Euronorm 5
ausgestattet werden.
Generell
hat die Fa. Frankenbach als einzige Zu- und Abfahrtsoption bereits heute die
Anschlussstelle Mainz-Mombach definiert und gibt dies als Vorgabe bzw.
Empfehlung zur Anfahrt an das Containerterminal an die Fahrer. Eine
vollständige Kontrolle bzw. Sanktionierung ist hingegen nicht machbar, da etwa zur
Hälfte Fremdfahrzeuge das Containerterminal bedienen.
Vor
dem Hintergrund, dass das in absehbarer Zeit auf die Ingelheimer Aue verlagerte
Containerterminal sehr nahe an den nächstgelegenen Autobahnanschluss
(Mainz-Mombach) rückt, ist aber davon auszugehen, dass Fahrten durch das
Stadtgebiet zeitlich unattraktiver werden.