In
einer Pressemitteilung vom 30. August 2010 hat das Amt für
Öffentlichkeitsarbeit über die in der Stadtratssitzung am 1. September 2010
anstehende Entscheidung zur Gründung einer Zentralen Beteiligungsgesellschaft
Mainz (ZBM) sowie über die am 25. August 2010 durchgeführte Expertenanhörung zu
diesem Thema informiert.
In
dem Text heißt es unter anderem wörtlich: „Neben den Holding-Vorständen haben
auch Rechtsexperten an der Anhörung teilgenommen, darunter Rechtsanwalt von der
Lühe von der Mainzer Kanzlei Bette Westenberger Brink, die vorab ein
umfassendes Gutachten vorgelegt hat. Neben der zusammenfassenden Aussage, dass
die beabsichtigte Holding-Struktur „aus unserer Sicht für die von der
Landeshauptstadt Mainz formulierten Ziele grundsätzlich geeignet ist“, hat die
Kanzlei bereits viele in der Projektorganisation diskutierten Punkte aufgegriffen
und mögliche Lösungspotentiale erläutert und unterstützt damit die
kontinuierlichen und intensiven Analysen der Projektorganisation.“
Die
von Herrn Rechtsanwalt von der Lühe ebenfalls vorgebrachten Bedenken
hinsichtlich steuer- und gesellschaftsrechtlicher Fragen werden dagegen nicht
genannt. Der ebenfalls als Sachverständiger für den Bereich
„Kommunalverfassungsrecht“ bei der Expertenanhörung anwesende Rechtsanwalt Dr.
Curt M. Jeromin wird mit seinen kritischen Aussagen zur kommunalverfassungsrechtlichen
Zulässigkeit mit keinem Wort erwähnt.