Betreff
Pressemitteilung der Stadt Mainz zur Gründung der ZBM (CDU)
Vorlage
1809/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

 

In einer Pressemitteilung vom 30. August 2010 hat das Amt für Öffentlichkeitsarbeit über die in der Stadtratssitzung am 1. September 2010 anstehende Entscheidung zur Gründung einer Zentralen Beteiligungsgesellschaft Mainz (ZBM) sowie über die am 25. August 2010 durchgeführte Expertenanhörung zu diesem Thema informiert.

 

In dem Text heißt es unter anderem wörtlich: „Neben den Holding-Vorständen haben auch Rechtsexperten an der Anhörung teilgenommen, darunter Rechtsanwalt von der Lühe von der Mainzer Kanzlei Bette Westenberger Brink, die vorab ein umfassendes Gutachten vorgelegt hat. Neben der zusammenfassenden Aussage, dass die beabsichtigte Holding-Struktur „aus unserer Sicht für die von der Landeshauptstadt Mainz formulierten Ziele grundsätzlich geeignet ist“, hat die Kanzlei bereits viele in der Projektorganisation diskutierten Punkte aufgegriffen und mögliche Lösungspotentiale erläutert und unterstützt damit die kontinuierlichen und intensiven Analysen der Projektorganisation.“

 

Die von Herrn Rechtsanwalt von der Lühe ebenfalls vorgebrachten Bedenken hinsichtlich steuer- und gesellschaftsrechtlicher Fragen werden dagegen nicht genannt. Der ebenfalls als Sachverständiger für den Bereich „Kommunalverfassungsrecht“ bei der Expertenanhörung anwesende Rechtsanwalt Dr. Curt M. Jeromin wird mit seinen kritischen Aussagen zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit mit keinem Wort erwähnt.