Betreff
Sachstandsbericht zum Antrag 1037/2010 Ortsbeirat Mainz-Neustadt, Solarcity Mainz: Konsequente Förderung der Solarnutzung in der Mainzer Neustadt
Vorlage
1778/2010
Aktenzeichen
17 00 66 - Neu, 17 71 54
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Die Stadtverwaltung begrüßt die Intention des Antrags, speziell auch die Mainzer Neustadt zur Solarcity zu entwickeln. Der Klimaschutz und der verstärkte Einsatz regenerativer Energien sind Ziele, die die Stadt durch vielfältige Maßnahmen unterstützt.

 

Zu den im Antrag ausgeführten Maßnahmenvorschlägen darf ich Ihnen folgenden Sachstandbericht geben:

 

1. Die Errichtung von Solaranlagen liegt grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Investoren/ Bauherren. Dort, wo die Verwaltung Einfluß auf Solarnutzung nehmen kann, wird dies in dem rechtlich möglichen Rahmen getan. Eine konsequente Ausrichtung von geneigten Dachflächen nach Süden kann ein planerisches Ziel sein. Dieses Ziel kann jedoch, je nach örtlicher Situation, durch andere Ziele überlagert werden (z.B. Ausrichtung der Gebäude zum passiven Lärmschutz). Hier sind in jedem Einzelfall die unterschiedlichen Zielsetzungen gegeneinander abzuwägen. Im Zoll- und Binnenhafen sind nach aktuellem Stand Flachdächer vorgesehen. Auf diesen Flächen können, unabhängig von der Ausrichtung der Gebäude, Solarpaneele aufgestellt werden.

Die Stadtwerke unterstützen die Veränderungen der Bebauungspläne mit begleitenden Maßnahmen.

 

2. Zur Realisierung des Zieles „Solarcity“ bestehen bereits eine Vielzahl von Kontakten und Kooperationen. Genannt sei beispielhaft das Programm „500 Dächer für Mainz“ (s. Anlage), wo in Kooperation mit den Stadtwerken Mainz AG, SCHOTT solar, der Mainzer Volksbank MVB und der Sparkasse Mainz sowie der örtlichen Handwerkerschaft den Hausbesitzern Angebote für vergünstigte PV-Anlagen offeriert werden.

 

3. Es bestehen eine Vielzahl von Informationsangeboten: Durch das Solarkataster (www.mainz.de/solarkataster) kann jeder Bürger der Neustadt erfahren, ob und wie gut sein Gebäude für die Solarnutzung geeignet ist. Der Solaratlas (www.mainz.de/solaratlas) stellt realisierte Projekte vor und wird ständig erweitert. Unter www.mainz.de/solarstrom sind die aktuellen Förderangebote dargestellt. Im UmweltInformationsZentrum der Stadt werden ergänzende Informationen und Broschüren zu diesem Thema angeboten.

Die Stadtwerke Mainz AG beabsichtigen, eine konzertierte Aktion zur Installation von PV-Anlagen in der Neustadt umzusetzen.

 

4. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass eine Senkung der Grundsteuer bei solarer Dachnutzung nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nicht möglich ist. Die Befreiungstatbestände für die Grundsteuer, die im Grundsteuergesetz abschließend geregelt sind, enthalten keine Bestimmungen für den vorliegenden Fall.

Denkbar wäre noch ein unterschiedlicher Hebesatz für Grundstücke mit und ohne solare Dachnutzung. Dies ist jedoch gesetzlich ebenfalls nicht möglich, da nach §25 Abs.4 Grundsteuergesetz (GrStG) der Hebesatz für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke einheitlich sein muss.

Anreizfunktionen zur solaren Dachnutzung bestehen derzeit in Form des EEG mit den Regelungen zur Einspeisevergütung, die bei geeigneten Dachflächen einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen ermöglichen. Für die Solarthermie gibt es Bundesförderprogramme (BAFA). Auch Landesförderprogramme (Modernisierungsprogramm, Solarinitiative 2015) sind nutzbar sowie vergünstigte Darlehen der KfW. Über diese Angebote informiert die städtische Umwelt- und Energieberatung gerne.

Für kommunale Förderprogramme sieht die Verwaltung angesichts der aktuellen Haushaltssituation keine Spielräume.

 

5. Seit 2001 setzt sich die Gebäudewirtschaft Mainz (GWM) für den Bau von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden ein. In einer ersten Umsetzungsphase sollten vorrangig die Dachflächen zum Bau von PV-Anlagen genutzt werden, bei denen keine Gewährleistung mehr hinsichtlich der Dachabdichtung besteht, um im Falle von Undichtigkeiten zu vermeiden, dass von der ausführenden Firma Gewährleistungsansprüche zurückgewiesen werden. Bei anstehenden Dachsanierungen wird daher die diesbezügliche Ausschreibung in Verbindung mit der Errichtung einer PV-Anlage getätigt (als Investorenmodell).

In der Neustadt sind derzeit auf den städtischen Dachflächen der Leibnizschule, der Schillerschule und des Frauenlob-Gymnasiums bereits PV-Anlagen installiert. Eine weitere Anlage ist im Bereich der Feldbergschule vorgesehen und befindet sich in Planung.

Grundsätzlich ist geplant, dass möglichst alle Dachflächen, die für den Betrieb von PV-Anlagen geeignet sind, seitens der GWM auch dementsprechend genutzt werden. Die GWM ist derzeit damit beschäftigt, eine Auflistung über sämtliche Dachflächen, auch in der Neustadt, die evtl. für eine PV-Anlage in Frage kommen, zu erstellen.

Entsprechend den Ergebnissen eines Interessenbekundungsverfahrens aus dem Jahr 2004 arbeitet die GWM vorrangig mit RIO Energie GmbH & Co KG, einem Zusammenschluss der Fa. Juwi GmbH und der Stadtwerker Mainz AG, sowie der Fa. Dachland GmbH zusammen. Die GWM ist auch offen, mit neuen Investoren zusammenzuarbeiten und zukunftsweisende, regenerative Konzepte umzusetzen.

 

6. Seitens der Wohnbau Mainz GmbH als Eigentümer des Gebäudes, in dem sich die Ortsverwaltung Neustadt befindet, liegen leider noch keine Rückmeldungen vor.

Nach dem Solarkataster sind die Dachflächen als grundsätzlich gut geeignet einzustufen, wobei die Gauben die nutzbaren Flächen vermindern.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Stadtwerke Mainz AG gegenwärtig verschiedene Finanzierungsformen mit Bürgerbeteiligung auf ihre praktische Einsetzbarkeit hin untersucht. Es werden Lösungen gesucht, bei denen sich eine größere Zahl an Büergern auch wirtschaftlich an regenerativen Energien beteiligen kann.

 

7. Das Solarkataster der Stadt Mainz ist im Internet abrufbar (www.mainz.de/solarkataster) und stellt die Eignung der Dächer auch für die Nutzung von Solarthermie dar.

 

8. Derzeit fehlen in Rheinland-Pfalz die rechtlichen Grundlagen zur Erarbeitung einer Solarsatzung, die die jeweiligen Bauherren zur Errichtung von Solaranlagen verpflichten kann. Zu der Anregung, dass sich die Stadt Mainz für die Schaffung dieser gesetzlichen Grundlagen beim Land Rheinland-Pfalz einsetzt und ggf. als Modellstadt fungiert, sind weitere stadtinterne Abstimmungsprozesse erforderlich.

 

Zusammenfassend stelle ich fest, dass sowohl seitens der Stadt Mainz als auch seitens der stadtnahen Gesellschaften, insbesondere der Stadtwerke Mainz AG, bereits eine große Zahl von Aktivitäten und Angeboten bestehen, um das gemeinsame Ziel, „Solarcity Mainz“ zu erreichen.

 

Gerne ist die Verwaltung bereit, bei einer Veranstaltung oder Ausstellung in der Mainzer Neustadt gemeinsam mit dem Ortsbeirat diese Aktivitäten den Bürgerinnen und Bürgern gezielt vorzustellen.

 

 

 

Wolfgang Reichel

(Beigeordneter )