Begründung:
Nur durch einen Bindungsbeschluss für
die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder des Stadtrates kann nachhaltig
gewährleistet werden, dass der Bau eines Kohlekraftwerks verhindert wird. Das
Nein zum Kohlekraftwerk kann nur so zum eindeutigen politischen Verzicht und zum
unternehmerischen Strategiewechsel werden.
Die reine Ausschüttung der
Gewinnrücklagen der KMW führt den Konzern hingegen in eine begrenzte Handlungsfähigkeit
auch in Bezug auf die künftig angestrebte Nutzung Erneuerbarer Energien oder
den Bau eines GuD-Kraftwerks. Über die unternehmerische Ausrichtung im Hinblick
auf die künftige Art der Energieerzeugung trifft die Auflösung der
Gewinnrücklagen keine Aussage.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.