Vor
kurzem wurde an die Stadtratsmitglieder ein Informationsheft „Statistische
Informationen zur Stadtentwicklung 2009“ verteilt. Darin enthalten sind
Statistiken zur demografischen Entwicklung, wie beispielsweise auf Seite 12 die
Tabelle 1.9 „Wohnberechtigte Bevölkerung nach Familienstand seit 1980“. In
dieser Tabelle wird die Bevölkerung als „ledig“, „verheiratet“, „geschieden“,
oder „verwitwet“ klassifiziert. Seit 2001 gibt es das
Lebenspartnerschaftsgesetz. Spätestens seit dem Urteil des
Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 (Az: 6 AZR 101/03) wird die
Lebenspartnerschaft als eigenständiger Familienstand anerkannt. Dieser
Familienstand wird in der Statistik nicht aufgeführt, obwohl es Mainzerinnen
und Mainzer gibt, auf die dieser Familienstand zutrifft.