Begründung:
Die ganz überwiegende Mehrheit des Mainzer Stadtrates wie auch der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat sich gegen den Bau eines Kohlekraftwerks auf der Ingelheimer Aue ausgesprochen. Durch die Aufrechterhaltung von Gewinnrücklagen für den Bau eines Kohlekraftwerks dokumentiert die KMW ihre Absicht, am Bau des Kohlekraftwerks festzuhalten, was auch durch die weitergeführten Rechtsstreitigkeiten zum Ausdruck kommt. Die finanziellen Mittel werden in den Städten Mainz und Wiesbaden, vor allem im hoch defizitären Mainz, dringend benötigt.
Gemäß § 88 Absatz 1 Satz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz kann der Stadtrat dem für die Vertretung der Gemeinde zuständigen Bürgermeister oder Beigeordneten und den weiteren Vertretern Richtlinien und Weisungen erteilen. Nach § 119 Absatz 1 Ziffer 2 des Aktiengesetzes beschließt die Hauptversammlung in dem im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.