Betreff
Antrag 1073/2010 CDU Ortsbeiratsfraktion Mainz-Laubenheim Verkehrsberuhigung der Möhnstraße und Wilhelm-Leuschner-Straße
Vorlage
1544/2010
Aktenzeichen
68 10 Lau
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

 

 

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben. Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn und Gehweg nicht vorherrscht. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeete, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

 

Sowohl in der Möhnstraße als auch in der Wilhelm-Leuschner-Straße sind diese Kriterien nicht gegeben.

 

Aus den besagten Gründen sehen wir es als nicht zweckmäßig an, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich zu erweitern.