Betreff
Jagdsteuer in Mainz (REP)
Vorlage
1418/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Nach Kommunalabgabengesetz können Kommunen eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechts (Jagdsteuer) erheben. Seit 1981 verfügt die Stadt Mainz über eine derartige Satzung. Zahlreiche Kommunen und Bundesländer haben die nicht mehr zeitgemäße Jagdsteuer mittlerweile abgeschafft. Die Jagdsteuer macht lt. Statistischem Landesamt nur ca. 0,03% der durchschnittlichen Einnahmen im jeweiligen Verwaltungshaushalt der Städte und Landkreise aus. Die Jagdsteuer ist deshalb eine kommunale Bagatellsteuer, bei der das Steueraufkommen in keiner angemessenen Relation zum Verwaltungsaufwand bei deren Erhebung steht.

 

Im Sinne einer Entbürokratisierung wäre es deshalb angeraten, diese Steuer abzuschaffen.

Unabhängig davon leistet die Jägerschaft unbestritten einen aktiven Beitrag zum Natur- und Tierschutz. Beispielsweise entlastet die Jägerschaft mit der Fallwildentsorgung die öffentliche Hand allein in Baden-Württemberg mit jährlich 3 Millionen Euro. In Rheinland-Pfalz wurden im Jagdjahr 2007/ 2008 12.451 Stück Unfallwild vom Jäger unentgeltlich entsorgt, die ansonsten von der zuständigen Straßenmeisterei in die Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden müsste.