Betreff
Sachstandsbericht zu Antrag 1098/2010 SPD, Ortsbeirat Mainz-Finthen hier: Freizeitgelände für Drachenfliegen
Vorlage
1350/2010
Aktenzeichen
80/ 23 Fi 00 1/99
Art
Beschlussvorlage Ortsbeiräte

 

Anfragen an Eigentümer bezüglich der Aufgabe von landwirtschaftlichen Flächen und der damit verbundenen Herrichtung und Pflege des Geländes (Verdichtung und Begradigung des Untergrunds, regelmäßiger Grünschnitt, Haftungsansprüche) können aufgrund der Masse der Grundstücks-Möglichkeiten und des Umfangs dieser Arbeiten nicht von der Verwaltung übernommen werden.

 

Geeignete städtische Flächen stehen momentan nicht zur Verfügung.

 

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl an Möglichkeiten in unmittelbarer Ortsrandlage.

 

Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind keine Vorschriften bekannt, die eine Genehmigung erfordern bzw. besondere Voraussetzungen benötigen, um einen Drachen steigen zu lassen.

 

Abzulehnen sind solche Aktivitäten in ausgewiesenen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten.