Anfragen an Eigentümer bezüglich der Aufgabe
von landwirtschaftlichen Flächen und der damit verbundenen Herrichtung und
Pflege des Geländes (Verdichtung und Begradigung des Untergrunds, regelmäßiger
Grünschnitt, Haftungsansprüche) können aufgrund der Masse der
Grundstücks-Möglichkeiten und des Umfangs dieser Arbeiten nicht von der
Verwaltung übernommen werden.
Geeignete städtische Flächen stehen momentan
nicht zur Verfügung.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die
Vielzahl an Möglichkeiten in unmittelbarer Ortsrandlage.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt sind
keine Vorschriften bekannt, die eine Genehmigung erfordern bzw. besondere
Voraussetzungen benötigen, um einen Drachen steigen zu lassen.
Abzulehnen sind solche Aktivitäten in
ausgewiesenen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten.