Betreff
Bauleitplanverfahren "VEP L 68" (Satzungsbeschluss) a) Änderung Nr. 35 des Flächennutzungsplanes der Stadt Mainz im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68)" hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB - Beschluss gemäß § 6 Abs. 6 BauGB - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB b) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Gutshof Laubenheimer Höhe - VEP (L 68) hier: - Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs . 2 BauGB - Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
Vorlage
1315/2010
Aktenzeichen
61 20 02 Ä 35 und 61 26 Lau 68
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfiehlt, der Ortsbeirat Mainz-Hechtsheim / der Ortsbeirat Mainz-Laubenheim / der Ortsbeirat Mainz-Weisenau nimmt zur Kenntnis, der Stadtrat beschließt zu den o. g. Bauleitplanentwürfen:

 

1.    zu a) und b) die Zurückweisung bzw. Aufnahme der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

 

2.    die Flächennutzungsplanänderung Nr. 35 einschließlich Begründung gemäß § 6 Abs. 6 BauGB,

 

3.    unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange und in Kenntnis des Durchführungsvertrages den o. g. Bebauungsplanentwurf gemäß § 10 BauGB als Satzung mit Begründung sowie den Erlass gestalterischer Vorschriften gemäß § 88 LBauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB,

 

4.    die Zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 BauGB/ § 10 Abs. 4 BauGB.