Betreff
Pflegestützpunkte in Mainz (FDP)
Vorlage
1218/2010
Art
Anfrage (Stadtrat)

Im Rahmen der Pflegereform aus dem Jahr 2008 war die Gründung so genannter Pflegestützpunkte vorgesehen.  Laut SGB XI § 92c sind die Pflege- und Krankenkassen zur Einrichtungen solcher Stützpunkte verpflichtet, sofern die obersten Landesbehörden dies bestimmen.

Als zentrale Anlaufstelle sollen diese Pflegestützpunkte hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen kostenfrei und unverbindlich wohnortnahe Beratungs-, Versorgungs- und Betreuungsleistungen bündeln.