Sachstandsbericht:
Zu Punkt 8:
Im Einmündungsbereich des „Alter Karcherweg“ zur L 419 einen Parkplatz zu errichten, ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.
Die Errichtung eines Parkplatzes in diesem Bereich hätte zur Folge, dass in ein Landschaftsschutzgebiet eingegriffen werden müsste. Die Anlage des Parkplatzes selbst ist mit erheblichen Kosten verbunden. Neben der Herstellung der Parkplatzfläche an sich ist hier Grunderwerb zu tätigen und eine Linksabbiegespur auf der L 419 zu bauen.
Hier muss man auch die finanzielle Situation der Stadt betrachten, die zurzeit solche erheblichen Kosten wegen eines Parkplatzes ausschließen.
Wie schon in unserer vorhergehenden Stellungnahme zu dieser Thematik, wird die Verkehrsverwaltung das Verkehrsüberwachungsamt nochmals dringlich darauf hinweisen, dort verstärkt Kontrollen durchzuführen, um das Problem des wilden Parkens zu unterbinden.