Betreff
Bauleitplanverfahren "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)" (Aufstellungsbeschluss und Zurückstellung) a) Bebauungsplanentwurf "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)" hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB b) Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in eine Lebensmittelverkaufsstelle mit Erweiterung und Bäckerei im Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15), hier: Zurückstellung gem. § 15 Abs. 1 BauGB c) Bauvoranfrage zum Umbau und Aufstockung des Postbetriebsgebäudes sowie Neubau eines Punkthochhauses und eines Parkhauses im Bereich des Bebauungsplanentwurfes "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15), hier: Zurückstellung gem. § 15 Abs. 1 BauGB
Vorlage
1091/2010
Aktenzeichen
61 26 HM 93
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtvorstand / der Bau- und Sanierungsausschuss empfehlen / der Ortsbeirat Hartenberg / Münchfeld nimmt zur Kenntnis/ der Stadtrat beschließt in Kenntnis der Vorlage

 

zu a):  den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB,

 

zu b)   die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauantrages zur Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in eine Lebensmittelverkaufsstelle mit Erweiterung und Bäckerei im Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15) gem. § 15 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen,

 

zu c):  die Entscheidung über die Zulässigkeit der Bauvoranfrage zum Umbau und zur Aufstockung des Postbetriebsgebäudes im Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15) gem. § 15 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen.