zu a): den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB,
zu b) die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauantrages zur Nutzungsänderung eines Lagergebäudes in eine Lebensmittelverkaufsstelle mit Erweiterung und Bäckerei im Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15) gem. § 15 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen,
zu c): die Entscheidung über die Zulässigkeit der Bauvoranfrage zum Umbau und zur Aufstockung des Postbetriebsgebäudes im Bereich des Bebauungsplanentwurfs "Postareal westlich Hauptbahnhof (H 93)", Flurstücke 30/28 und 30/26, Flur 16, Gemarkung Mainz (Mombacher Straße 11-15) gem. § 15 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten auszusetzen.